Frühjahrs Nmin-Probenahme in Roten Gebieten

In Niedersachsen sind für 2025 die Fruchtartengruppen Winterweizen nach Blattvorfrucht und Winterweizen nach Getreidevorfrucht zur Fruchtartengruppe Winterweizen zusammengefasst worden.

Vor dem Aufbringen wesentlicher Mengen Stickstoff (>50 kg N/ha) müssen in nitratsensiblen (Roten) Gebieten eigene Nmin-Proben gezogen werden. Die aktuellen Gebietskulissen sind unter https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/ und https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de einsehbar. Die Probenahme ist nicht notwendig auf Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau. Während Körnerleguminosen in Niedersachsen einen pauschalen Düngebedarf von 20 kg N/ha haben, beträgt der Düngebedarf in Sachsen-Anhalt 50 kg minus Nmin 0-30 cm aber maximal 30 kg N/ha.

Niedersachsen

Für die Nmin-Probenahme können Bewirtschaftungseinheiten gebildet werden. Unterschieden wird zwischen

  • der Hauptbodenart
    • Sand (S),
    • Lehm, Ton, Schluff (L, T, U)
    • Böden mit einem Humusgehalt >15 %
  • der Kulturgruppe
    • Winterraps,
    • Winterweizen inkl. Dinkel,
    • sonstiges Wintergetreide,
    • frühe Sommerungen nach Getreide,
    • frühe Sommerungen nach Blattfrucht (alles außer Getreide),
    • späte Sommerungen nach Getreide und
    • späte Sommerungen nach Blattfrucht (alles außer Getreide).

Maßgeblich für die Hauptbodenart ist die letzte Bodenuntersuchung. Wird hier die Hauptbodenart bezweifelt, ist eine messtechnische Bestimmung der Bodenart durchzuführen.

Die Probenahme hat grundsätzlich für alle Kulturen in 0-90 cm (flachgründige Böden 0-60 cm) mit den drei Schichten 0-30 cm, 30-60 cm und 60-90 cm zu erfolgen. Auf drainierten Flächen oder solchen mit Versorgungsleitungen ist eine Probenahme auf 0-60 cm möglich. Für die Schicht 60-90 cm ist dann der Wert der LWK zu verwenden. Bei bestimmten Gemüsekulturen sind ggf. abweichende Probenahmetiefen erforderlich. Die Nmin-Untersuchung muss durch akkreditierte Labore erfolgen.

Für die Nmin-Probenahme gibt es früheste Termine:

 

  • Winterrungen: ab dem 01.01.

 

  • Frühe Sommerungen mit Aussaat bis März (Sommergetreide, Zuckerrüben, frühe Kartoffeln, frühes Gemüse): ab dem 15.02.

 

  • Späte Sommerungen mit Aussaat ab April (späte Kartoffeln, Mais, Gemüse): ab dem 15.03.

 

Die eigenen Nmin-Ergebnisse können entsprechend der Bewirtschaftungseinheiten auch auf eigenen Grünen Flächen verwendet werden.

Für jeden Betrieb im Roten Gebiet müssen eigene Nmin-Werte berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn die Bewirtschaftung mehrerer Betriebe durch einen Betrieb oder eine Person erfolgt.

Sachsen-Anhalt

Für die Nmin-Probenahme können Bewirtschaftungseinheiten gebildet werden. Unterschieden wird zwischen

  • der Bodengruppe
    • Sand,
    • schwach lehmiger Sand,
    • stark lehmiger Sand,
    • sandiger/schluffiger Lehm,
    • toniger Lehm bis Ton
  • einheitliche Bewirtschaftung
    • organische Düngung und Herbstdüngung im Vorjahr
    • Vorfruchtgruppe
      • Getreide,
      • Blattfrucht,
      • Zwischenfrucht
    • der Kulturgruppe
      • Winterraps,
      • Winterweizen,
      • Wintergerste,
      • sonstige Winterrungen
      • frühe Sommerungen (Aussaat bis 31.03.),
      • späte Sommerungen (Aussaat ab 01.04.).

Autor: Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e.V., Martin Bittkau

19.12.2024

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