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Gänse – Honorierung von Rastspitzen

Es besteht die Möglichkeit, in Vogelschutzgebieten entsprechende Rastereignisse zu melden. Die Meldung von Fraßereignissen kann ausschließlich bei der Bewilligungsstelle Aurich erfolgen, sowohl für Acker als auch für Grünland. Hierzu kann ein Antrag auf Gewährung von Billigkeitsleistungen für Eintragseinbußen infolge von Rastspitzen nordischer Gastvögel auf der Homepage der Bewilligungsstelle heruntergeladen werden (www.lwk-niedersachsen.de, Webcode 01042394). Anträge am besten per E-Mail an: bwst.aurich@lwk-niedersachsen.de.

Acker: Es ist darauf zu achten, den Fraß innerhalb von 14 Tagen nach Rastereignis zu melden, damit der Fraßschaden bestmöglich festgehalten werden kann. Im Frühjahr müssen die Flächen bei erneutem Fraßereignis nachgemeldet werden.

Dauergrünland: Dauergrünlandflächen können ab Mitte März bis spätestens 1. Mai gemeldet werden, wenn ein überdurchschnittlich hoher Gänseschaden entstanden ist.

Neuansaaten: Die Meldung für Grünlandneuansaaten sind wie Ackerflächen frühzeitig ab Herbst nach dem Schadensereignis zu melden, um sicherzustellen, dass entstandene Schäden durch Gänse verursacht und die Flächen gemäß der guten landwirtschaftlichen Praxis bestellt wurden. Quelle: LWK Niedersachsen

Autor: Landberatung Lüneburg

18.11.2024

 

 

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