GAP-Antragsverfahren 2025: Jetzt Unterlagen überprüfen!

Das GAP-Antragsverfahren 2025 geht in die Endphase. Bitte prüfen Sie jetzt Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit:

Wichtige Punkte zur Kontrolle:

  • Schläge auf Vollständigkeit und angegebene Kultur prüfen.
  • Betriebsspiegel, Kulturen, AUKM-Verpflichtungen und Öko-Regelungen kontrollieren.
  • Fruchtfolge einhalten, sonst droht ein GLÖZ 7-Verstoß.
  • Dauergrünlandflächen dürfen nicht mit Ackerkulturen bestellt werden (GLÖZ 1-Verstoß vermeiden).

 

Wichtige Fristen im Überblick:

  • 15.05.2025: Ende des Beantragungszeitraums.
  • 31.05.2025: Änderungen mit Fristsanktionen möglich, Nachmeldungen von Schlägen und Fördermaßnahmen zulässig.
  • 30.06.2025: Nachweise für die Herausnahme von Schlägen aus der Moorgebietskulisse (GLÖZ 2) müssen vorliegen.
  • 30.09.2025:
    • Sanktionslose Rücknahme von Überlappungen > 100 m².
    • Rücknahme von nicht einhaltbaren ÖR-Maßnahmen (z. B. ÖR 5 – Nachweis von 4 Kennarten auf Grünland).

 

Hinweis: Als Hauptkultur gilt die Frucht, die im Zeitraum vom 01.06. bis 15.07. am längsten auf der Fläche steht. Diese muss im Antrag korrekt angegeben werden.
Durch wöchentliche Satellitenüberwachung und KI-Auswertungen wird jede Kultur und deren Lage fotometrisch bestimmt. Änderungen sollten daher unbedingt gemeldet werden, um Sanktionen zu vermeiden.

Grundsätzlich: Erhalten Sie Mitteilungen oder Post von den Behörden, dann setzen Sie uns umgehend in Kenntnis. Denn nur wenn wir rechtzeitig handeln können, d.h. die Frist noch nicht abgelaufen ist. können wir helfen. Ein Widerspruch ist immer nur mit einer Frist von 4 Wochen möglich!

 

 

13.05.2025

Landberatung im Landkreis Osterholz e.V.

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