Die aktuelle GAP-Reform 2021 bis 2027 geht bereits dem Ende entgegen. Es verbleiben noch zwei Jahre, in denen der Sammelantrag wie gewohnt gestellt werden kann. Die nächste Reform ab 2028 ist schon in Planung. Dennoch gibt es auch für 2026 wieder Änderungen der Vorgaben, die zu berücksichtigen sind. Welche das sind, lesen Sie im folgenden Artikel.
Ende 2025 wurden die Änderungen zur Konditionalität (GAPKondV) und den Öko-Regelungen (GAPDZV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das heißt, die neuen förderrechtlichen Regelungen stehen fest und gelten seit dem 01.01.2026.
Bei Fragen zur GAP, wenden Sie sich gerne an die WirtschaftsberaterInnen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Aktuelle Informationen finden Sie im Artikel „DIe GAP von A bis Z“ und einen Handzettel mit den wichtigsten Informationen finden Sie im Downloadbereich. Zur eigenen Prüfung der individuellen Planungen können der GAP-Rechner und der ÖR 2 Rechner verwendet werden.
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24.04.2026
Landwirtschaftskammer Niedersachsen