Ab Januar 2026 können für das abgelaufenen Bezugsjahr 2025, wieder neue Anträge zur Erstattung der Stromsteuer und der Agrardieselbesteuerung gestellt werden. Sobald Sie Ihre Unterlagen vollständig vorliegen haben, melden Sie sich im Ringbüro, damit wir ihren Antrag zügig bearbeiten können.

Zur Senkung der Stromkosten lohnt sich ein Gespräch mit dem zuständigen Stromversorger. Hier können ganz individuell Stromlieferverträge ausgehandelt werden, die zum Teil sehr deutlich unter den bekannten Tarifen liegen. Denken Sie dabei an den Abschluss von langen Laufzeiten (bis zu 4 Jahre möglich). Damit haben Sie Planungssicherheit für Ihren Verbrauch und die Stromkosten.

Die Wiedereinführung der Dieselrückvergütung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wurde am 10. September 2025 beschlossen. Damit soll ab 2026 wieder der volle Betrag von 21,48 ct/l Diesel erstattet werden. Neu ist, dass auch für HVO-Kraftstoffe (hydrierte Pflanzenöle, Biokraftstoffe) die Erstattung eingeführt werden soll.

 

Folgende Beträge werden für die kommenden Jahre erstattet:

 

17.12.2025

Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e.V.