Für den Zeitraum vom 29.02.2024 bis 31.12.2024 liegt der Entlastungssatz von Agrardiesel bei 12,88 ct/l, was 60 % des zuvor geltenden Entlastungssatzes entspricht. Für das Verbrauchsjahr 2025 erfolgt nur noch eine Entlastung von 6,44 ct/l und für die darauffolgenden Jahre soll eine Rückvergütung vollständig entfallen.
Die Steuerentlastung von Strom für nachweislich betrieblich genutzte Zwecke (§9b StromStG) erhöht sich für die Verbrauchsjahre 2024 und 2025 von zuvor 5,13 €/MWh auf 20,00 €/MWh. Eine Entlastung wird gewährt, wenn der Entlastungsbetrag bei mehr als 250 € (entsprechend 12,5 MWh) je Kalenderjahr liegt.
Autor: Landberatung Peine-Burgdorf e.V.
03.02.2025