Das Risiko wird als hoch eingeschätzt. Es wird dringend empfohlen, strikte Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen und den Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln zu vermeiden sowie mögliche Funde bei der jeweiligen Gemeinde zu melden.
Seit dem 31. Oktober 2025 gilt eine allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügelbestände über 50 Tiere im gesamten Landkreis, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern. Aufgrund von Ausbrüchen in den Nachbarkreisen Stade und Harburg sowie im Landkreis selbst, wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Die genauen Gebiete sind auf der Internetseite des Landkreises einsehbar.
Es gibt bestätigte Ausbrüche in mehreren Geflügelbetrieben (u.a. in Bremervörde und Selsingen) sowie bei Wildvögeln (vor allem Kraniche). Aktuell sind im Landkreis sechs Ausbrüche bei Nutzgeflügel nachgewiesen worden.
Seit dem 07.11.25 gibt es eine Ausnahmeregelung für Jäger. Sie dürfen kranke Kraniche töten, um das Leid der Tiere zu mildern und eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Diese Genehmigung gilt bis zum 31. Januar 2026.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
– Geflügelpest in Niedersachsen: Tote Wildvögel nicht anfassen
– Geflügelpest: Jäger dürfen kranke Kraniche töten
20.11.2025