Was ist GLÖZ 2?
Es geht um die Ausweisung von Flächen, die in Feuchtgebieten und Mooren liegen. Haben diese
Flächen einen gewissen Humusanteil, dann werden diese in die Gebietskulisse „Kohlenstoffreiche
Böden GLÖZ 2 überführt.

Was sind kohlenstoffreiche Böden?
Voraussetzung ist, dass in einer Schicht von 40 cm unter Flur, eine mindestens 10 cm mächtige
horizontale oder schräg gestellte Bodenschicht (z.B. nach einer Tiefpflugmaßnahme) zu finden ist, mit
einem Humusanteil von mindestens 15 %. Dieser Humusanteil entspricht 7,5 % organischem
Bodenanteil (Corg) und ist damit als Kohlenstoffreich einzustufen, womit dieser Böden in die
Gebietskulisse GLÖZ 2 sortiert wird.

Was sind Moor-Treptosole?
Tiefergehend bearbeitete Böden, die aus Moorböden entstanden sind, erfüllen den GLÖZ 2 Standard,
wenn z.B. eine schräggestellte Torfschicht mit mindestens 10 cm Mächtigkeit vorhanden ist. Diese
Böden werden als Moor-Treptosole bezeichnet. Hierzu gehören Sandmischkulturen aus Hochmoortorf
und Tiefpflug-Sanddeckkulturen aus Niedermoortorf.

Wozu die Email von der Landwirtschaftskammer?
Am 09. Juli 2024 haben alle Betriebe eine Email von der LWK erhalten, die im ANDI Agrarantrag
2024 unter dem Punkt GLÖZ 2 angegeben haben, dass die Zuordnung eines Schlages zur
Gebietskulisse Feuchtgebiete und Moore „Kohlenstoffreiche Böden GLÖZ 2“ nicht plausibel ist.
Mit dieser Email wurden die betroffenen Antragsteller dazu aufgefordert, bis zum 08.08.2024, einen
Antrag auf Überprüfung der Fläche (n) zu stellen.
Den entsprechenden Antragsvordruck, sowie alle notwendigen Hinweise zur Antragstellung finden
sich im Internet der LWK-Nds.

Autor: Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e.V.

aus dem Rundschreiben Mai 2024

18.07.2024