Der Einsatz von Glyphosat ist nach wie vor nur eingeschränkt möglich! Vorab müssen alle alternativen Maßnahmen (u.a. mechanische Bekämpfung) geprüft werden. Zur Beseitigung von schwer bekämpfbaren (Wurzel)Unkräutern und -gräsern, wie z.B. Quecke, Disteln, Ampfer, Ackerwinde, Landwasserknöterich, etc. gibt es außerhalb der generellen Restriktionszonen (Wasserschutz, Heilquellenschutz, Naturschutz, Biotope) die Möglichkeit des Einsatzes von Glyphosat nach der Ernte auf Teilflächen. Dabei müssen die zu bekämpfenden Ungräser/-kräuter ausreichend Blattmasse gebildet haben, sodass der Einsatz i.d.R. frühestens 14 Tage nach der Ernte erfolgen kann. Um ausreichend Zeit zur Verteilung des Wirkstoffes in die Wurzeln zu gewährleisten, sollte die nachgehende Bodenbearbeitung frühestens 10 Tage nach der Anwendung erfolgen. Behandlungen sollten bei möglichst hoher Luftfeuchte und mit möglichst geringer Wasseraufwandmenge (höhere Wirkstoffkonzentration) erfolgen. Im Rahmen von Mulch-/Direktsaatverfahren kann der Einsatz ganzflächig erfolgen. Ebenso auf erosionsgefährdeten Flächen. Auf nicht erosionsgefährdeten Flächen und/oder bei Einsatz des Pfluges darf Glyphosat nur auf Teilflächen und nur gegen „perennierende“ Unkräuter eingesetzt werden. Der Einsatz sollte zwingend möglichst genau dokumentiert werden.
Generell gilt ein Anwendungsverbot:
– Zur Sikkation vor der Ernte
– in Wasserschutz-, Heilquellen-, Naturschutzgebieten
– Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern
– Gesetzlich geschützten Biotopen, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten
Berücksichtigen Sie die Auflagen:
– NG352: „Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.“
– NG352-1: „Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 75 Tagen zwischen Spritzanwendungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,4 kg Glyphosat/ha überschreitet.“
Weitere Infos im Heft „Düngung und Pflanzenschutz 2026“ ab Seite 19
Auszug aus dem Rundschreiben
Autor: Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e. V.
23.07.2026