Flächen mit höherem Bewuchs sollten zu Saisonende noch gemulcht oder nachgemäht werden – gute Befahrbarkeit vorausgesetzt. Um zusätzliche Narbenschäden zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass gemähter aber nicht abgefahrener Bewuchs gleichmäßig dünn auf der Fläche verteilt liegt. Zu hohe Futterbestände bzw. Futterreste auf dem Grünland können im Winter zu erheblichen Narbenschäden führen. Sie frieren ab, das abgestorbene Pflanzenmaterial erstickt die Narbe und stellt gleichzeitig ein optimales Nährmedium für Pilzkrankheiten, insbesondere Fusarium dar. Unter einer Schicht von abgestorbenen Grasbeständen fühlen sich Mäuse besonders wohl. Diesen Vorteil muss man ihnen u.a. nehmen. Die Grünlandflächen sollten daher kurz, das heißt mit einer Aufwuchshöhe unter 10 cm, im Mittel 6 cm, in den Winter gehen.
Achtung: Erfolgte vor kurzem noch eine Herbizidbehandlung gegen z.B. Ampfer, Disteln, Brennnesseln u.a., ist neben der Wartezeit auch auf eine ausreichende Einwirkzeit zu achten, bevor noch einmal geerntet, gemulcht oder nachgemäht wird. Spätestens nach ca. 14 Tagen lässt sich z.B. am Erschlaffen der Pflanzen erkennen, dass die Wirkstoffe auch bis in die Wurzel gelangt sind und somit eine nachhaltige Wirkung besteht.
21.10.2025
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