Für die Fördermaßnahmen Ökoregelung ÖR5 „4 Kennarten in DGL, 240 €/ha“ und die AUKM GN5 „Artenreiches Grünland“ ist durch die Antragstellenden entsprechend ein Kartierbogen von jedem beantragten Schlag auszufüllen, um das Vorkommen der einzelnen Kennarten zu dokumentieren.
Über eine App, wie Flora Incognita, können die Kennarten sehr einfach bestimmt werden.
Der Kartierbogen für die Fördermaßnahme GN 5 ist bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen.
Bei der Ökoregelung ÖR5 (4 Kennarten) ist das Einreichen des Kartierbogens nicht erforderlich, er verbleibt auf dem Betrieb und ist bei einer Vor-Ort-Kontrolle vorzulegen.
Zur Erfassung der Kennarten wird die längst mögliche Gerade über den Schlag gelegt und auf zwei Abschnitte aufgeteilt. Die Kennarten sind in einem Abstand von 2,5 m rechts und 2,5 m links der Diagonale zu kartieren, dabei bleiben auf den ersten 3 m vom Rand des Schlages die Kennarten unberücksichtigt.
Der Kartierbogen kann von der Internetseite des SLA heruntergeladen werden (Anlage K – Erfassung der Kennarten ÖR5 und GN5).
Um die Kennarten zusätzlich zum Kartierbogen zu dokumentieren, kann die Foto App FANi 2024 genutzt werden. Sie können mit der Foto App im Menüpunkt Vorab-Dokumentation sehr früh im Jahr blühende Pflanzen schon bevor ein Auftrag eingeht, aufnehmen.
Autor: Landberatung Rotenburg e. V.
04.09.2024