Am 01. Februar 2025 endet die 5-jährige Übergangsfrist in der die Grünlanddüngung mit flüssigen organischen Düngern wie Gülle oder Gärrest, im Gegensatz zu bestelltem Ackerland, auch noch im Breitverteilverfahren zulässig war.
Ab diesem Datum darf auch auf Grünland nur noch streifenförmig auf oder in den Boden aufgebracht werden. Die Verfahren stehen als Schleppschuh- oder Schlitztechnik zur Verfügung.
Autor: LB Schaumburg e. V.
24.09.2024