Aktiv vor der Sonne schützen

 

Ein Übermaß an UV-Strahlung schädigt die Haut und erhöht das Hautkrebsrisiko. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) stellt praktische Maßnahmen vor, mit denen Arbeitgeberbetriebe ihre Beschäftigten effektiv schützen.

 

In Deutschland erkranken pro Jahr etwa 200.000 Personen neu an Hautkrebs. Seit 2014 ist dank arbeitsplatzbezogener Messungen zur UV-Bestrahlung bekannt, dass gerade Menschen der Grünen Branche einem hohen Risiko ausgesetzt sind, zu viel UV-Strahlung aufzunehmen. Problematisch ist jedoch, dass die Hautkrebsprävention vielen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen sowie Beschäftigten noch unbekannt ist oder diese oftmals unterschätzt wird.

 

Hautkrebs als Berufskrankheit

Aufgrund des Klimawandels wird die UV-Strahlung stärker. Diese ist Bestandteil des Sonnenlichts und kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben: Während eine moderate UV-Aufnahme zur Bildung von Vitamin D beiträgt, kann eine übermäßige Aufnahme zu einem erhöhten Risiko für Hautkrebs führen. Jedes Jahr gehen mehr als 2.500 Verdachtsanzeigen bei der SVLFG ein. Vor zehn Jahren wurde die Berufskrankheit mit der Nummer 5103 eingeführt. Sie bezieht sich auf Hautkrebs wie Plattenepithelkarzinome und mehrere aktinische Keratosen der Haut, die durch natürliche
UV-Strahlung entstehen. Besonders betroffen sind Körperbereiche wie Gesicht, Ohren und unbehaarte Kopfhaut.

 

Aktiv vor UV-Strahlung schützen

Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen wirken gegen UV-Strahlung und helfen, das Hautkrebsrisiko zu senken. Um diese zu ermitteln, erstellen Betriebe zunächst eine Gefährdungsbeurteilung und leiten anhand dieser das Gefahrenpotenzial ab. Muster-Gefährdungsbeurteilungen stellt die SVLFG zum Download bereit unter www.svlfg.de/gefaehrdungsbeurteilung.

Zum Schutz vor UV-Strahlung können vielfältige Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören:

 

 

Praxisorientierte Hilfe durch die SVLFG
Sonnenschutz betrifft alle – sowohl bei der Arbeit als auch in der Freizeit! Die SVLFG kann beim Schutz vor Krankheiten durch UV-Strahlen praxisorientiert unterstützen: Durch gezielte Aufklärung und geeignete Präventionsmaßnahmen im betrieblichen Kontext sorgen die Präventionsexperten dafür, dass Arbeitskräfte gesund bleiben. Kostenlos für Arbeitgeberbetriebe ist zum Beispiel die Infobox zum Hitze- und Sonnenschutz, die unter www.svlfg.de/infobox-hitze-sonnenschutz bestellt werden kann. Sie enthält Materialien auch zur Unterweisung von Arbeitskräften.

Weitere Informationen zum UV-Schutz, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.3 gibt es unter www.svlfg.de/vorsorge-uv-schutz.

 

 

14.05.2025

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau