Ab sofort können Anträge im Rahmen des Hochwasser-Hilfsprogramms gestellt werden. Die Einreichungsfrist ist der 03.09.2024.
Bei Ackerkulturen wird nur ein Teilausgleich für im Herbst angebaute Winterungen gewährt, bei denen eine
Neuansaat durchgeführt wurde. Der Schaden wird nach aktuellem Kenntnisstand pauschal mit 466 €/ha festgelegt.
Bei dauerhaft überflutetem Dauergrünland wird nach aktuellem Kenntnisstand ein Schaden pauschal mit 120 €/ha
festgelegt.
Ausgleichszahlungen sollen nicht gewährt werden
• für überschwemmte Flächen mit Zwischenfrüchten oder Brachen,
• für Mais- und Getreidestoppel bei denen eine Einsaat in 2024 wegen ungünstiger Bodenverhältnisse nicht
möglich war,
•für Flächen auf denen im Herbst die Früchte (Zuckerrüben, Mais, Kartoffeln usw.) wegen Nichtbefahrbarkeit
der Flächen nicht mehr geerntet werden konnten.
Als Bagatellgrenze für die Antragstellung wird nach aktuellem Kenntnisstand ein Gesamtschaden eines
Unternehmens von 3.000 € festgelegt, das wären ca. 6,4 ha geschädigte Fläche. Eine Schadensdokumentation ist
über Fotos erforderlich. Falls diese nicht im Januar/Februar 2024 über die FANi-App eingereicht wurden, sollen
diese Fotos erst nach Aufforderung durch die LWK nachgereicht werden. Die Fotos der Winterkulturen sollten noch
die angebaute Kultur erkennen lassen. Entweder durch Großaufnahmen oder noch erkennbarer Drillreihen beim
Wintergetreide.
Wer Hilfe bei der Antragstellung benötigt, rufe uns bitte an, damit wir die Dokumentation zusammentragen
können.
Autor: Landberatung e.V.
-aus dem Rundschreiben 12/2024
18.07.2024