Kennartenprogramme ÖR5 und GN5/56 – Hinweise zur Unterstützung
Im Rahmen der Kennartenprogramme ÖR5 sowie GN5/56 bleibt die sichere Bestimmung der relevanten Pflanzenarten auf den Flächen eine wichtige Grundlage für die Teilnahme.
Im Fokus steht dabei insbesondere:
- die Kennartenbestimmung für ÖR5 und bestehende GN5-Flächen
- die Nutzung der Foto-App FANI zur Dokumentation der Nachweise
Bitte beachten Sie, dass in diesem Jahr keine Gruppenqualifizierungen bzw. Schulungstermine angeboten werden.
Stattdessen erfolgt die Unterstützung gezielt und bedarfsorientiert auf Anfrage. Wenn Sie Fragen zur Bestimmung der Kennarten haben, Unterstützung bei der Anwendung der FANI-App benötigen oder Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung bestehen, können Sie sich jederzeit an Ihren Berater vor Ort wenden.
Mehrjähriger Blühstreifen lagegenau (BF2): Jährlicher Pflegeschnitt auf mind. 40 – 60 % jeder Blühfläche im Zeitraum 10.07. – 10.08., 6 – 8 Wochen später auf der Restfläche. (Ausnahme Rebhuhnprojektgebiet: auf 1. Pflegeschnitt darf verzichtet werden)
Rotmilan (AN7): vom 01.05. – 30.06. mind. 2 x Mähen und das Mähgut mind. einer Mahd abfahren. Ruhefläche auf 20% – 50 % des jeweiligen bewilligten Schlages, Nutzung erst ab 16.08. möglich. (Lage der Ruhefläche kann jährlich wechseln)
Weidenutzung in Hanglagen: mind. 1 X jährliche Nutzung durch Beweidung (bis 30.09.). Empfehlung in FANI bis zum 30.09. vorab dokumentieren!
Freiwillige Stilllegung auf Ackerland ÖR1a: Ruhephase 01.04. – 15.08. (Mahd- und Mulchverbot). Ab 01.09. Aussaat von Folgekulturen, die im Folgejahr zur Ernte führen (Wintergerste und -raps ab 15.08), sowie Beweidung durch Schafe und Ziegen möglich. Pflegemaßnahmen mind. alle 2 Jahre.
Altgrasstreifen auf Dauergrünland ÖR1d: Mulchen ganzjährig untersagt. Beweidung/Schnittnutzung ab 1. September möglich. Landw. Mindesttätigkeit nur jedes 2. Jahr notwendig.
– Auszug aus dem Rundschreiben –
06.05.2026