Es ist vermehrt vorgekommen, dass laut dem Bewilligungsbescheid die Mindesttätigkeit auf Brachen im Jahr 2025 nicht korrekt festgestellt wurde. Zwei Ursachen kann es hierfür geben:
Auf den FANI-Bildern lässt sich nicht eindeutig eine Mindesttätigkeit erkennen oder der Auftrag wurde vorzeitig vom System für beendet erklärt.
Bitte überprüfen Sie unbedingt die Anlage Prüfung Mindesttätigkeit im Rahmen AMS 2025 Ihres Bewilligungsbescheides.
Sollten Sie Flächen haben, wo die Mindesttätigkeit nicht korrekt festgestellt wurde, sollten Sie Widerspruch dagegen einlegen. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen melden Sie sich bei Ihrem Berater vor Ort.
Unsere Empfehlung für die Zukunft lautet: Bitte führen Sie ab dem 15.08. die Mindesttätigkeit durch und dokumentieren dieses umgehend mit Hilfe der Vorabdokumentation der FANI-App. Generell gilt nach wie vor das man auf Brachen nur alle zwei Jahre eine Mindesttätigkeit nachweisen muss.
Sollte man dieses nicht einhalten, ist dies ein GLÖZ-Verstoß und es droht eine Prämienkürzung oder Rückforderung.
15.01.2026