Um die mit Nitrat belasteten Gebiete an die veränderten Feldblockstände anzupassen, ist zum 01. Januar 2025 eine technische Verschneidung der Kulisse rechtskräftig geworden. Damit werden diese Gebiete nach § 2 Abs.2 der NDüngGewNPVO an die aktuellen Feldblockstände angepasst.
Den Artikel der LWK – Düngebehörde lesen hier
Webcode: 01043800
10.01.2025
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