Arbeitssicherheit verbessern
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau fördert den Neukauf ausgewählter Präventionsprodukte. Mit der Förderung sollen die Unternehmen motiviert werden, in ihrem Betrieb die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu optimieren.
Förderaktion 1 – Start 1. Februar 2025, 12.00 Uhr
Welche Produkte gefördert werden und wie hoch die mögliche Förderung ist, entnehmen Sie den Tabellen. Darüber hinaus beträgt die Förderung maximal 50 Prozent des zuletzt an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gezahlten Jahresbeitrages. Teilnahmeberechtigte Betriebe können pro Aktion je einen Zuschuss beantragen. SVLFG-Beschäftigte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen und bezuschusst keine Anschaffungen, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Kaufen Sie das Produkt deshalb erst, nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben.
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16.09.2025
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)