Im Rahmen der Vereinbarungen des Niedersächsischen Weges hat der NLWKN den Auftrag erhalten, die Erfassungen der nach § 24 Abs. 2 NNatSchG zusätzlich gesetzlich geschützten Biotope „Mesophiles Grünland“, „Sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland“ sowie „Obstbaumwiesen und -weiden“ durchzuführen. Diese Erfassungen bilden die Grundlage für die Gewährung des neu eingeführten erweiterten Erschwernisausgleichs.
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Autor: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
29.05.2024