Im Rahmen der Vereinbarungen des Niedersächsischen Weges hat der NLWKN den Auftrag erhalten, die Erfassungen der nach § 24 Abs. 2 NNatSchG zusätzlich gesetzlich geschützten Biotope „Mesophiles Grünland“, „Sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland“ sowie „Obstbaumwiesen und -weiden“ durchzuführen. Diese Erfassungen bilden die Grundlage für die Gewährung des neu eingeführten erweiterten Erschwernisausgleichs.

Hier lesen Sie den ganzen Artikel der LWK.

Autor: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

29.05.2024