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Kartoffeln: Hinweise zur Kraut- und Stängelfäule und zum Gartenlaubkäfer

Erstbehandlungen sind bei Freilandkartoffeln normalerweise spätestens zum Reihenschluss erforderlich. Die regional unterschiedlichen Niederschläge der vergangenen Tage haben jedoch den Krautfäuledruck ungewöhnlich früh ansteigen lassen. Durch die warmen Temperaturen in Kombination mit den Niederschlägen ist der Krautfäuledruck hoch, hinzu kommt eine hohe latente Belastung des Pflanzgutes aus dem Vorjahr. In Vlies- und Folienkartoffeln mit intensiver Beregnung wurde schon Krautfäule festgestellt. Um das Auftreten so weit wie möglich zu verhindern wird empfohlen, mit den Krautfäulebehandlungen zu beginnen. Alle Kartoffeln, die ausreichend Blattmasse gebildet haben (ab 10 cm Wuchshöhe) sind zu behandeln.

Der Gartenlaubkäfer ist bereits aktiv. Bestandeskontrollen sind anzuraten, besonders auf bekannten Problemstandorten. Der Gartenlaubkäfer ist dem Standort treu, dort legt er seine Eier etwa 3 Tage nach dem Schlupf ab. Durch den Larvenfraß wird die Qualität des Ernteguts immer wieder stark geschädigt. Eine Zulassung von Insektiziden auf Gartenlaubkäfer gibt es nicht, sie können aber bei Insektizidmaßnahmen auf Blattläuse miterfasst werden. Die Maßnahme sollte mit einem bienenungefährlichen Insektizid (B4) z.B. Bulldock Top 0,15 kg/ha, bei hoher Aktivität der Gartenlaubkäfer erfolgen, erfahrungsgemäß also an sonnigen Tagen am späten Vormittag.

Aus dem Rundschreiben RS 07-2024 der Landberatung Rotenburg e. V.

Autor: Landberatung Rotenburg e. V.

28.05.2024

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