Kennartenbonitur im Grünland – FANI-Pflicht!

Teilnehmer der Ökoregelung 5 (4 Kennarten im Grünland) sowie der Agrarumweltmaßnahme GN 56 (6 Kennarten) und GN 58 (8 Kennarten) müssen die vorgeschriebenen Kennarten nachweisen können.

Ab diesem Jahr muss der Nachweis der Kennarten für alle Teilnehmer doppelt erfolgen über:

  1. FANI-App: auf jedem Schlag müssen die zulässigen Kennarten fotografiert und später bei Vorliegen des Beleg-Auftrages hochgeladen werden. Vorabdokumentation für frühe Kennarten nutzen!
  2. Kartierbogen: Der jeweilige Kartierbogen muss händisch ausgefüllt und für eventuelle Rückfragen abgeheftet werden.

 

Aktuell besteht zur Erfassung der frühen Kennarten nur die Möglichkeit, mit der „Vorab-Dokumentation“ in der FANI-App die Arten zu fotografieren und für den Schlag abzuspeichern. Der Auftrag zum Hochladen der Fotos wird erst im Juni erwartet.

Neu ist, dass ab diesem Jahr (auch in der Vorab-Dokumentation) direkt nach Erstellen des Bildes eine Abgleichfunktion mit der Kennartenliste möglich ist. Somit erhält man nach wenigen Sekunden das Ergebnis und kann es speichern oder verwerfen. Dazu muss nach dem fotografieren auf das Symbol geklickt werden.

Ab Mai sollen am Folgetag der Antragstellung (ANDI) die entsprechenden Prüfaufträge bereits in der FANI-App vorhanden sein. In diesen Fällen ist der Zwischenschritt der Vorab-Dokumentation nicht notwendig! Stattdessen können die Fotos direkt im Rahmen eines vorhandenen Prüfauftrages aufgenommen und eingereicht werden.

Auf vielen Wiesen blüht jetzt das Wiesen-Schaumkraut, welches als anerkannte Kennart mittels Vorabdokumentation in der FANI-App fotografiert und gespeichert werden kann/sollte. Neben Schaumkraut sind auch schon andere Kennarten in kleinen Stadien erfassbar, wie z.B. scharfer Hahnenfuß, Sauerampfer oder Spitzwegerich.

Grundsätzlich kann jetzt bereits mit der Kartierung begonnen werden! Ein weiterer, guter Zeitpunkt ist kurz vor der Nutzung des ersten Aufwuchses, da die meisten Arten dann blühen und leichter zu bestimmen sind. Jedoch sind einige Arten (wie z.B. Wiesen-Schaumkraut) dann bereits ausgeblüht und nicht mehr zu finden. Deshalb sollte ggf. an mehreren Terminen kartiert werden.

Beachten Sie bitte die Hinweise und Vorgaben zur Bonitur!: www.lwk-niedersachsen.de, Webcode 01042761.

Die Kartierbögen sind auf der Homepage des SLA zu finden:
https://www.sla.niedersachsen.de/startseite/unsere_produkte/agrarforderung/andi/dokumente_und_formulare/dokumente-und-formulare-169962.html

 

 

Landberatung Hameln-Holzminden e.V. & Versuchs- und Beratungsring „Zwischen Deister und Leine“ e.V.

23.04.2025

Spezialist für Betriebs­führung finden

Get my current location