Kennartenbonitur im Grünland

Teilnehmer der Ökoregelung 5 (4 Kennarten im Grünland) sowie der Agrarumweltmaßnahme GN 56 (6 Kennarten) und GN 58 (8 Kennarten) müssen die vorgeschriebene Anzahl der Kennarten nachweisen können.

Im letzten Jahr mussten dazu bereits die meisten Schläge mittels FANI-App bonitiert werden. Der Nachweis der Kennarten mit der FANI-App muss alle zwei Jahre erfolgen. Das heißt, dass alle bewilligten Schläge in 2025 in diesem Jahr nicht erneut fotografiert werden müssen.

Neu beantragte Schläge erhalten in diesem Jahr einen FANI-Auftrag.
War in 2025 eine Anerkennung der Fotos für einen Schlag nur nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich, beispielsweise aufgrund einer Verwechslung der zugeordneten Bilder, so wird für diese Schläge auch 2026 ein Auftrag in FANI eingestellt, mit dem ein Nachweis der Kennarten notwendig ist.

Unabhängig von der Dokumentations-Notwendigkeit mittels FANI ist für jeden Schlag in jedem Jahr der Kartierbogen auszufüllen und abzuheften. Dieser muss nur auf Verlangen vorgezeigt werden.

Aktuell besteht zur Erfassung der frühen Kennarten nur die Möglichkeit, mit der „Vorab-Dokumentation“ in der FANI-App die Arten zu fotografieren und für den Schlag abzuspeichern. Der Auftrag zum Hochladen der Fotos wird erst im Mai/Juni erwartet. Beim Aufnehmen der Bilder empfehlen wir, die Abgleichfunktion zu nutzen. Damit erhält man nach wenigen Sekunden das Ergebnis und kann es speichern oder verwerfen.

Dazu empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • In der Vorab-Dokumentation die Kennart fotografieren
  • Button zum Kennartenabgleich drücken
  • Wenn Kennart erkannt wurde, mit Schlagnamen und „1“ oder „2“ für den jeweiligen Abschnitt benennen.

Auf vielen Wiesen blüht jetzt gerade das Wiesen-Schaumkraut, welches als anerkannte Kennart mittels Vorabdokumentation in der FANI-App fotografiert und gespeichert werden kann/sollte. Neben Schaumkraut sind auch schon andere Kennarten in kleinen Stadien erfassbar, wie z.B. scharfer Hahnenfuß, Sauerampfer oder Spitzwegerich.

Grundsätzlich kann jetzt bereits mit der Kartierung begonnen werden! Ein weiterer, guter Zeitpunkt ist kurz vor der Nutzung des ersten Aufwuchses, da die meisten Arten dann blühen und leichter zu bestimmen sind. Jedoch sind einige Arten (wie z.B. Wiesen-Schaumkraut) dann bereits ausgeblüht und nicht mehr zu finden. Deshalb sollte ggf. an mehreren Terminen kartiert werden.

Beachten Sie bitte die Hinweise und Vorgaben zur Bonitur

 

22.04.2026

Landberatung Hameln-Holzminden e.V. und V.u.B. „Zwischen Deister und Leine“ e.V.

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