Korrekturen im Betriebsprämienantrag

Aufgrund der Betriebsprämienantragstellung mittels Flächenskizze kommt es zum Teil zu Flächenüberlappungen. Einen schriftlichen Hinweis auf Überlappungen durch die Bewilligungsstellen gibt es in Niedersachsen dieses Jahr nicht mehr. Eine eigene Kontrolle im ANDI ist erforderlich. In Nordrhein-Westfalen soll der Antragsteller bei festgestellten Überlappungen oder bei anderen Nachrichten im Zusammenhang mit dem Betriebsprämienantrag einen Hinweis per E-Mail bekommen.

Folgende Änderungen im Betriebsprämienantrag sind noch möglich:
Bis 31.05.2025:

  • Flächenbezogene Nachmeldungen oder Änderungen.
  • Verspätete Abgabe von Sammelanträgen mit Kürzung in Höhe von 1 % je Kalendertag.

 

Bis 30.09.2025:

  •  Die sanktionsfreie Bereinigung von Flächenüberlappungen.
  • Die nachträgliche Änderung eines Kulturcodes einer Fläche.
  • Rücknahme oder Verkleinerung von Flächen.

 

Flächenüberlappungen korrigieren:
Auf der Startseite von ANDI ist aktuell sichtbar, ob Überlappungen vorliegen oder nicht.
Folgende Varianten werden auf der Startseite angezeigt:

o Grauer Punkt = keine Überlappungen vorhanden
o Pinker Kreis = Überlappungen < 100 m² sind vorhanden, keine Korrektur erforderlich
o Pinker Punkt = Überlappungen > 100 m² sind vorhanden, Korrektur erforderlich

 

Bis zum 30.09.2025 können Überlappungen sanktionsfrei bereinigt werden. Die Korrektur muss im ANDI erfolgen, wobei die geänderte Fläche mindestens 1 m² kleiner sein muss als die beantragte Größe. Andernfalls wird die Änderung vom Programm nicht anerkannt.
Kleinstüberlappungen von unter 100 m² werden einmalig voraussichtlich Ende Juni, sanktionsfrei durch die Bewilligungsstellen abgeschnitten und brauchen somit nicht korrigiert werden.

Jeder ANDI-Antrag sollte mindestens einmal im Juli im ANDI-WEB auf Überlappungen kontrolliert werden. Dazu kann sich jeder Antragsteller jederzeit mit der betrieblichen EU-Nr. und PIN in ANDIWEB (https://sla.niedersachsen.de/andi-web/#/start) einwählen. Für alle Mitgliedbetriebe, mit denen wir den ANDI-Antrag vollständig bearbeitet haben, werden wir die Prüfung auf vorhandene Überlappungen eigenständig vornehmen und uns bei festgestellten Änderungsbedarf telefonisch bei Ihnen melden.
Wichtig: Der entsprechende Datenbegleitschein muss nach der Korrektur im ANDI unterschrieben bei der Bewilligungsstelle eingereicht (gefaxt) werden.

Bei der Bearbeitung eines Änderungsantrages wird die Angabe eines Grundes gefordert. Je nach Situation ist einer der drei Gründe zu wählen:

✓ Änderung der Referenz/Feldblocknummer
✓ AMS-Änderung: z.B. wenn die Satellitenkontrolle (AMS) einen anderen Kulturcode erkannt hat und dieser nun mittels Änderungsantrag geändert wird.
✓ Antragsanpassungen aus betrieblichen Gründen: z.B. bei Korrektur von Überlappungen

FANI-App:
Bei unklaren Ergebnissen bezüglich der Agrarförderung oder der AMS-Kontrolle (Sattelitenbilder) werden Fotoaufträge in der FANI-App erteilt. Die Bearbeitung der Aufträge ist in jedem Fall verpflichtend. Betroffene Betriebe werden per Mail über neue Fotobelegaufträge informiert.

Nicht-landwirtschaftliche Nutzung:
Beihilfefähig im Jahr 2025 sind nur Flächen, die bis 31.12.2025 zur landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen. Sofern bis 15. Mai beantragte Flächen vor dem 31.12.2025 der landwirtschaftlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden, z.B. durch Straßen-, Industrie- oder Wohnungsbau, sind diese Teilflächen zu Beginn der Baumaßnahmen aus dem Betriebsprämienantrag zu streichen.

Eine vorübergehende nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit auf Antragsflächen (z.B. kurzfristige Nutzung von Stoppelfeldern als Parkplatz beim Zeltfest) ist der Bewilligungsstelle der LWK per Formblatt rechtzeitig vor Beginn der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit anzuzeigen. Bei fristgerechter Anzeige ist eine kurzfristige anderweitige Nutzung (max. 14 Tage) i.d.R. nicht prämienschädlich.

Wenn Flächen von dem Antragsteller im Jahr 2025 zum Pachtjahresende an einen anderen Bewirtschafter abgegeben werden, der die Flächen weiterhin landwirtschaftlich nutzt, ist nichts zu veranlassen und die Betriebsprämie steht dem Antragsteller zu.

 

 

21.05.2025

Landberatung Schaumburg e.V.

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