Kurz und knapp zur GAP

Änderungsanträge / Überlappungsprüfung
Bis 30.09. können noch sanktionslos Überlappungen zurückgenommen werden. Außerdem können bis dahin noch Änderungsanträge gestellt werden, z.B. wenn Bracheflächen doch als Futterflächen genutzt werden müssen, noch Kulturcodes verändert werden müssen oder Maßnahmen, wie z.B. ÖR5 nicht eingehalten werden können und zurückgezogen werden müssen.

 

NGA – Gänseprogramm
Alle Programm-Teilnehmer müssen bis 30.09.! die Flächen, die ab Herbst als „Gänse-Flächen“ vorgesehen sind im ANDi melden. Wir empfehlen die Bewilligungsgröße großzügig anzugeben.
Die entsprechende E-Mail dazu mit ausführlichen Erklärungen kam direkt von Frau Wegner der Bewilligungsstelle Uelzen um den 03.08.2026.

 

BF1 – Blühstreifen
Sollten Antragsteller die Blühstreifen-Flächen ändern, also Flächen von 2026 verlegen, müssen auch diese das in ANDi bis 30.09.! angeben. Auf diesen Flächen muss trotzdem zwingend eine Winterruhe bis 14.02. eingehalten werden, es sei denn die Verpflichtung ist im letzten Jahr.

 

FANi – App
Überprüfen Sie regelmäßig ihr FANi-App. Vor allem Aufträge zur Bestätigung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Grünland sind gerade aktuell. Teilnehmer an Programmen, wie BV1 – Öko, GN5 – Kennarten oder alle anderen GN-Programme müssen diese Aufträge vor dem 30.09. abarbeiten, da die AUKM-Richtlinie eine Nutzung vor dem 30.09. vorschreibt.

 

31.08.2026

Landberatung Lüneburg e. V.