Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026 bekanntgemacht. Änderungen haben sich hinsichtlich des bisher in Nummer 28 ausgewiesenen, tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung ergeben. Diese werden dem Arbeitgeber als Lohnsteuerabzugsmerkmal bereitgestellt und sind ab 2026 nicht mehr in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.

 

Das Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026 finden Sie hier.

 

17.09.2025

Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften,Ernährung Niedersachsen e.V. (AGE)