LR-Soforthilfe ab 01.06.2026

Die Rentenbank stellt aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland ab dem 01. Juni 2026 (bis voraussichtlich 30. Dezember 2026) Kredite zur Sicherung der Liquidität im Gesamtumfang von max. 200 Mio € zur Verfügung.

Die LR-Soforthilfe richtet sich an Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich des Garten- und des Weinbaus, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart.

Für jedes Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion kann ohne Nachweis des Liquiditätsbedarfs ein Kredit bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Zudem kann anhand der bewirtschafteten Fläche ein höheres Liquiditätsdarlehen gewährt werden. Mit einem pauschalen Mehrkostenansatz von 100 Euro pro Hektar wird die mögliche Darlehenshöhe errechnet. Zum Beispiel: 100 € x 650 ha = 65.000 €. Bei Darlehensbeantragung ist die Hektarzahl anzugeben.
Die maximale Darlehenssumme ist auf 500.000 Euro begrenzt.

Bei den Liquiditätsdarlehen gelten folgende Vorgaben
➢ Ratendarlehen mit dreijähriger Laufzeit
➢ Maximal zwei tilgungsfreie Jahre
➢ Zinssätze sind aktuell noch nicht hinterlegt
➢ Danach vierteljährige Rückzahlung
➢ Keine Sondertilgungen möglich

Die Rentenbank vergibt den Kredit nicht direkt, sondern über den vom Kreditnehmer gewählten Finanzierungspartner.

Weitere Informationen unter:

https://www.rentenbank.de/presse/Rentenbank-legt-Sonderprogramm-zur-Liquiditaetssicherung-mit-neuer-Kondition-LR-Soforthilfe-auf-Unterstuetzung-bei-Mehrkosten-durch-den-Konflikt-im-Nahen-Osten/

Autor: LUB Zeven e. V.

13.05.2026