Handelt es sich um Gräben, Weg- oder anderweitige Feldränder, können diese eigentlich jederzeit gemulcht werden. Grundsätzlich gilt hier jedoch das Bundesnaturschutzgesetz: „Die wildlebenden Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten sind auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt zu erhalten.“ Eine Bearbeitung ist deshalb erst nach der Brut- und Setzzeit möglich, die bis zum 15. Juli andauert. Maßnahmen sind zum Schutz von Insekten möglichst an kühlen Tagen, in den späten Abendstunden oder morgens bis 8:00 Uhr durchzuführen. Sofern Sie nicht selbst Eigentümer des Feldraines sind, ist die Zustimmung des Grundeigentümers Voraussetzung!
19.06.2025