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Maßnahmen nach dem ersten Schnitt

Die Ernte des 1. Schnittes wird in den nächsten Tagen überwiegend abgeschlossen werden. Leider konnten vielfach Teilflächen aufgrund von mangelnder Befahrbarkeit aktuell noch nicht beerntet werden. Je nach Umfang und Größe dieser Teilflächen muss betriebsindividiuell geprüft werden, ob ein separater, verspäteter erster Schnitt noch nachgeholt wird, oder die Flächen erst zum 2. Schnitt mit abgeräumt werden.
Flächen, wo die Grünlandpflege wegen mangelnder Befahrbarkeit im Frühjahr unmöglich war und der Bestand größere Lücken aufweist, sind zu striegeln bzw. nachzusäen.
Da die Phase zwischen dem 1. und dem 2. Schnitt immer sehr kurz ist, muss die organische Düngung zeitnah nach der Ernte erfolgen. Die Gülle für das Grünland muss dünnflüssig oder vorher separiert worden sein. Je nach Ausbringungstechnik und Ammoniumanteil können aus 1 m3 Rindergülle 1,5 – 2,5 kg N angerechnet werden. Inklusive des Mineraldüngers müssen dem 2. Schnitt 80-90 kg N/ha zur Verfügung stehen. Die mineralische Schwefeldüngung ist zum 1. Schnitt erfolgt.
Auf Flächen, welche auch nach dem ersten Schnitt aufgrund von mangelnder Befahrbarkeit nicht organisch gedüngt werden können, muss die Düngung wieder mineralisch erfolgen. Dabei ist der Kali-Bedarf ebenfalls über Mineraldünger mit abzudecken.
Da die Nährstoffeffizienz zu den ersten beiden Schnitten am höchsten ist, sind Düngungsreduktionen aufgrund der DBE erst zu den Folgeschnitten zu berücksichtigen.

Autor: Stader Beratungsringe e.V.

13.05.2024

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