Ministerin Staudte: „Ausbruch hätte großes Tierleid und immense wirtschaftliche Schäden zur Folge.
Präventiver Seuchenschutz das Gebot der Stunde“
Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Bestand von Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg leitet das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Maßnahmen zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung des Virus ein. Niedersachsen ist aktuell nicht direkt durch die Sperrzonen in Brandenburg und Berlin betroffen. Allerdings gilt es, den Eintrag des Virus unbedingt zu verhindern. Insbesondere durch Veranstaltungen mit Nutztieren, wie Auktionen mit Rindern, ist von einem deutlich erhöhten Risiko einer Einschleppung des Erregers in niedersächsische Klauentierbetriebe auszugehen.
Als zuständige Behörde für überregionale Veranstaltungen sieht das LAVES gemäß § 4 der Viehverkehrsverordnung daher folgende Maßnahmen vor:
1. Veranstaltungen mit Klauentieren werden unverzüglich bis einschließlich 17. Januar 2025 untersagt.
2. Veranstaltungen mit Pferden und Geflügel werden bis einschließlich 17. Januar 2025 wie folgt beschränkt
o Teilnehmende Tiere dürfen nicht aus Beständen stammen, in denen zusätzlich auch Klauentiere gehalten werden.
o Teilnehmende Personen (Reiter und Begleitung/Aussteller und Begleitung) dürfen in den letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn keinen Kontakt zu Klauentieren gehabt haben.
o Transportfahrzeuge dürfen in den 48 Stunden vor der Veranstaltung nicht für den Transport von Klauentieren genutzt worden sein und müssen vor Nutzung gereinigt und desinfiziert werden.
o Diese Verpflichtungen sind durch die Teilnehmer schriftlich zu erklären und müssen durch den Veranstalter gesammelt und bis weitere Anweisung erfolgt, verwahrt werden.
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Autor: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
14.01.2025