Landtag beschließt Agrarstrukturgesetz – Ministerin Staudte: „Gesetz setzt bundesweit Maßstäbe“
Der Niedersächsische Landtag hat das „Gesetz zur Sicherung und zur Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur“ (NAgrarG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die selbstständig wirtschaftenden bäuerlichen Betriebe zu stärken, die Agrarstruktur zu verbessern und land- und forstwirtschaftlichen Boden vor Spekulationen sowie branchenfremden Investoren zu schützen.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Schluss mit Bodenspekulation, Boden bleibt bäuerlich: Mit dem neuen Agrarstrukturgesetz sorgt Niedersachsen dafür, dass landwirtschaftlicher Boden nicht mehr als Spekulationsobjekt von branchenfremden Investoren über genutzt werden kann, sondern in den Händen derjenigen bleibt, die ihn bewirtschaften. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Vielfalt und Stabilität unserer Agrarstruktur zu sichern und die ländlichen Räume zu stärken. Wir verbessern Wachstumschancen für die kleinen, mittleren und großen Betriebe, indem die Konzentration von Flächen bei übergroßen Betrieben erschwert wird. Ich bin mir sicher: Mit dem neuen Gesetz und der Einschränkung von Share Deals – also verdeckten Anteilskäufen landbesitzender Gesellschaften- setzt Niedersachsen als Agrarland Nr. 1 bundesweit Maßstäbe – für einen fairen, transparenten und zukunftsfähigen Bodenmarkt.“
Zentrale Neuerungen auf einen Blick:
- Preisbremse gegen Bodenspekulation: Die Genehmigungsbehörden können Landkäufe versagen, wenn der Kaufpreis 35 Prozent über dem Verkehrswert liegt. So werden überhöhte Preise und Spekulationen wirksam eingedämmt.
- Verhinderung von Flächenkonzentration: Künftig können regionale, bäuerliche Betriebe gegenüber übergroßen Betrieben (mehr als das Achtfache des Durchschnittsbetriebs beim Erwerb von Flächen bevorzugt werden. Wenn Betriebe mehr als das Achtfache eines Durchschnittsbetriebs an Betriebsfläche bewirtschaften, kann der Verkauf an sie versagt werden. Die Durchschnittsgröße beträgt aktuell 76h, das heißt ab 608ha kann eingegriffen werden). Damit wird eine breite Eigentumsstreuung gefördert und die Entwicklung lebensfähiger Betriebe gesichert.
- Schließung von Schlupflöchern: Erstmals unterliegen sogenannte Share Deals – also der Erwerb von Anteilen an Gesellschaften mit landwirtschaftlichem Grundbesitz – einer Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden. Damit wird ein bislang unregulierter Zugang für branchenfremde Investoren verhindert.
- Mehr Transparenz und Gleichstellung: Die Grundstücksverkehrsausschüsse werden künftig ausgewogener besetzt – mindestens zwei von fünf Mitgliedern sollen Frauen sein.
- Entbürokratisierung: Vier bisherige Gesetze werden zu einem modernen, verständlichen Gesetz zusammengefasst.
Mit dem NAgrarG stellt Niedersachsen die Weichen für eine nachhaltige, faire und zukunftsfähige Landwirtschaft und ist Vorreiter bei der Reform des Bodenmarktes. Das Gesetz tritt nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist am 10. April 2027 in Kraft.
Weitere Informationen wie FAQ und ein Faktencheck sind zu finden unter www.ml.niedersachsen.de/agrarstrukturgesetz
Autor: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
12.10.2026