Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Sachsen-Anhalt

Meldepflichtig ist jeder Betrieb, der in der Summe mehr als 200 t Wirtschaftsdünger und sonstige Stoffe im Kalenderjahr abgibt und/oder aufnimmt oder diese befördert.

Es sind jährlich zwei Meldetermine einzuhalten:

  • Lieferungen im 1. Kalenderhalbjahr (1. Januar – 30. Juni) müssen bis zum 30. September des aktuellen Kalenderjahres gemeldet werden.
  • Lieferungen im 2. Kalenderhalbjahres (1. Juli – 31. Dezember) müssen bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres gemeldet werden.

 

 

Meldungen unter: www.meldeprogramm-sachsen-anhalt.de

 

 

06.11.2025

Landberatung Harzvorland e.V.

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