Meldepflichtig ist jeder Betrieb, der in der Summe mehr als 200 t Wirtschaftsdünger und sonstige Stoffe im Kalenderjahr abgibt und/oder aufnimmt oder diese befördert.
Es sind jährlich zwei Meldetermine einzuhalten:
- Lieferungen im 1. Kalenderhalbjahr (1. Januar – 30. Juni) müssen bis zum 30. September des aktuellen Kalenderjahres gemeldet werden.
- Lieferungen im 2. Kalenderhalbjahres (1. Juli – 31. Dezember) müssen bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres gemeldet werden.
Meldungen unter: www.meldeprogramm-sachsen-anhalt.de
06.11.2025