Betriebsübergaben/Gesellschaftsgründungen finden häufig am 1.7. zum Wechsel des Wirtschaftsjahres statt.
Folgende Institutionen sind zu unterrichten und ggf. die neue Bankverbindung mitzuteilen. Steuerliche Fragen sollten vorher mit dem Steuerberater geklärt werden.
- LWK: Beantragung einer neuen Betriebsnummer (Formulare bei uns erhältlich), Vorlage von Pacht-, Übergabe-, Wirtschaftsüberlassungs- oder Gesellschaftsverträgen, Übernahme von AUM-Verpflichtungen (Bewirtschafterwechsel Anlage 7a), Registrierung als Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (ab 200 t) gemäß § 4 der Verbringensverordnung
• VIT: Ummeldung des Tierbestandes
• LAVES: Änderungsanzeige/Registrierung als Lebens-/Futtermittelproduzent
• Steuerberater/in, der u.a. die Anmeldung des neuen Betriebes beim Finanzamt durchführt. Es werden neue Steuernummern vergeben.
• Landkreis/Veterinäramt: Meldung als Lebensmittelhersteller.
- Agrardieselrückerstattung: Neuantragsteller müssen das Formular 1140 (ausführlicher Antrag) verwenden und alle Kauf-/Verbrauchsbelege einreichen. Zusätzlich sind Übergabe-/Gesellschaftsvertrag, Steuernummer bzw. Anmeldung Finanzamt (s.o.) und ein Flächennachweis einzureichen.
- Verpächter: Denken Sie bitte daran, den Verpächter unverzüglich über die Betriebsübergabe zu informieren und ggf. neue Pachtverträge abzuschließen (bei Versäumnis evtl. Kündigungsrecht des Verpächters)
• Banken
• Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger
• Zertifizierungsstellen (z.B. für QS, Ökokontrollstellen)
• Versicherungen: Evtl. Nutzung des Sonderkündigungsrechts prüfen.
• Alle Handelspartner: Genossenschaften, Zuckerfabrik, Stärkefabrik, Landhandel, Viehhändler etc.
• Beratungsring, Maschinenring, Landvolk, Wasserschutzzusatzberater, andere Verbände
• Sonstige Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen.
Autor: Landberatung Lüneburg e.V.
13.06.2024