ENNI erscheint in diesem Jahr in neuem Design. Leider bedeutet das nicht gleichzeitig auch eine Vereinfachung der Eingabefelder.
Wie aus den vergangenen Jahren bekannt, sind niedersächsische Betriebe im Rahmen der Düngeverordnung aufzeichnungspflichtig, wenn sie mindestens 15 ha bewirtschaften.
Gleiches gilt für kleinere Betriebe, die Sonderkulturen über 2 ha anbauen, einen Wirtschaftsdüngeranfall aus eigener Tierhaltung von mehr als 750 kg N haben oder Wirtschaftsdünger (Gülle, Gärreste etc.) auf
nehmen. Insbesondere sollten Betriebe, bei denen sich eine dieser Anforderungen geändert hat, überprüfen, ob Sie nun in die Meldepflicht fallen.
Aufzeichnungspflichtige Betriebe müssen Ihre Dokumentationen aus dem Düngejahr 2025 (Wirtschaftsjahr 2024/2025 bzw. Kalenderjahr 2025) bis zum 31.03.2026 direkt in ENNI melden.
Dazu gehören:
- die Düngebedarfsermittlung 2025 ➔ liegt i.d.R. bereits vor, sollte aber nochmals kontrolliert werden, besonders in Bezug auf die Nmin-Werte oder falls sich der Anbauplan noch verändert hat)
- die einzelschlagspezifische Dokumentation der Düngung 2025
- die betriebliche N-Obergrenze (170 kg N aus Organik)
Einzelschlagspezifische Dokumentation der Düngung 2025:
➔ Pro Schlag und Gabe werden folgende Daten benötigt:
- Ausbringdatum, verwendetes Düngemittel, ausgebrachte Menge pro Hektar, N-Ausnutzung.
- Die gesamte eingekaufte bzw. verbrauchte Menge an Stickstoff und Phosphor (auch DAP, Maisunterfußdünger und Carbokalk!), z.B. anhand der Lieferscheine oder einer Gesamtaufstellung des Landhandels.
- Der ermittelte schlagspezifische Düngebedarf in 2025 darf bei der Addition der einzelnen Düngungsmaßnahmen pro Schlag nicht überschritten werden!
- Auch die Beweidung muss schlagspezifisch dokumentiert werden.
- Ein Import aus verschiedenen Ackerschlagkarteien ist möglich.
Betriebliche N-Obergrenze (170 kg N aus Organik):
➔ Folgende Daten werden benötigt:
- Summe der bewirtschafteten Fläche, Tierhaltung, Wirtschaftsdüngeraufnahme/-abgabe inkl. Klärschlamm und Kompost (viele der Daten sind in ENNI abrufbar).
06.11.2025
Landwirtschaftlicher Beratungsring Hildesheim e.V.
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