Die Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt nach jedem vollendeten Halbjahr einen sog. Meldungsabgleich durch. Dabei wird bei jedem Betrieb geprüft, ob die Abgabe- und Aufnahmemeldungen der organischen Dünger im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger zusammenpassen und korrekt gemeldet wurden. Der Zeitpunkt für diesen Meldungsabgleich ist nicht fixiert. Daher empfehlen wir zügig nach Ablauf eines Halbjahres die Daten im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger zu kontrollieren! Terminlich also jedes Jahr zum 01. Januar und zum 01. Juli eines Jahres, jeweils für das vorangegangene Halbjahr.

Bekanntlich müssen Betriebe, die > 200 t oder m³ Wirtschaftsdünger pro Jahr abgeben oder aufnehmen eine Meldung im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger machen. Dabei müssen die Abgeber eine Abgabemeldung und die Aufnehmer eine Aufnahmemeldung durchführen. Auch viehlose Betriebe, welche organische Dünger von Dritten aufnehmen, sind verpflichtet, eine Aufnahmemeldung im Meldeprogramm abzugeben. Dazu kann die Abgabemeldung des Abgebers bei korrekt gemeldeten Werten einfach bestätigt werden. Sind die Daten falsch oder nicht vorhanden, muss eine Aufnahmemeldung eingegeben werden. Die Meldung muss innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Lieferung erfolgt sein.

Betriebe, die organische Dünger aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bekommen, müssen diese im Meldeprogramm selbstständig anhand des Lieferscheins eingeben und melden!

Die Meldungen müssen zum 01. Januar und zum 01. Juli vollständig im Meldeprogramm erfasst sein. Bei Unstimmigkeiten im Meldeprogramm schreibt die Düngebehörde die betroffenen Betriebe an, verhängt ein Bußgeld und verlangt die umgehende Korrektur der fehlenden Meldungen.
Bitte kontrollieren Sie im Meldeprogramm Ende Juni die Meldungen mit der Funktion „Meldungsabgleich“.

Den Zugang zum Meldeprogramm finden Sie hier.

Autor: LB Hameln-Holzminden e.V. & Versuchs- und Beratungsring  „Zwischen Deister und Leine“ e.V.