Die Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt halbjährlich einen Meldungsabgleich durch. Dabei wird bei jedem Betrieb geprüft, ob die Abgabe- und Aufnahmemeldungen der organischen Dünger im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger zusammenpassen und korrekt gemeldet wurden. Der Zeitpunkt für diesen Meldungsabgleich ist nicht fixiert. Daher empfehlen wir zügig nach Ablauf eines Halbjahres die Daten im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger zu kontrollieren! Terminlich also jedes Jahr zum 01. Januar und zum 01. Juli eines Jahres, jeweils für das vorangegangene Halbjahr.
Den Zugang zum Meldeprogramm finden Sie hier.
Autor: Landberatung im Landkreis Osterholz e.V.
04.07.2024