Milchvieh aktuell – Biosicherheitsmanagementplan erstellen

Rinderhaltende Betriebe haben kürzlich ein Schreiben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse erhalten, das über neue Anforderungen im Bereich Biosicherheit informiert. Ab dem 01.01.2027 ist beim Antrag auf Entschädigung im Seuchenfall die Vorlage eines Biosicherheitsmanagementplans verpflichtend. Liegt dieser Plan nicht vor, werden die Leistungen der Tierseuchenkasse um bis zu 25 % gekürzt – dies betrifft sowohl die Entschädigung für getötete Tiere als auch die Kosten für Tötung, Reinigung und Desinfektion. Um Betriebe bei der Umsetzung zu unterstützen, werden ab dem 01.06.2025 unter bestimmten Voraussetzungen Biosicherheitsberatungen durch geschulte Tierärzte und Fachberater finanziell gefördert. Landwirtinnen und Landwirte sollten daher frühzeitig Kontakt zu ihrer Tierarztpraxis aufnehmen, um gemeinsam einen solchen Plan zu erarbeiten.

Ein Biosicherheitsplan dient dem Schutz rinderhaltender Betriebe vor der Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen wie z. B. BVD oder Maul- und Klauenseuche. Er umfasst Maßnahmen zur
Vorbeugung und seuchenhygienischen Absicherung, die den Gesundheitsstatus der Tiere langfristig sichern. Wichtige Elemente sind gesicherte Stallzugänge, Quarantänemaßnahmen für Zukäufe, kontrollierte Tierbewegungen sowie Hygieneschleusen für Personen und Fahrzeuge. Auch die sichere Lagerung von Futter und Einstreu sowie der sachgerechte Umgang mit toten Tieren spielen eine zentrale Rolle. Ein solcher Plan wird dokumentiert, regelmäßig aktualisiert und bildet eine wichtige Grundlage für betriebliches Krisenmanagement. Die Email-Empfänger erhalten in der Anlage eine Vorlage für den Biosicherheitsmanagementplan.

 

 

10.07.2025

Stader Beratungsringe e.V.

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