Mindestausbildungsvergütung – Anstieg für Ausbildungen mit Beginn zwischen 01.01.2026-31.12.2026

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Höhe der Mindestausbildungsvergütung gem. Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2026 entsprechend dem gesetzlichen
Anpassungsmechanismus berechnet. Am 10. Oktober erfolgte die Veröffentlichung der nun geltenden Höhen durch das zuständige Bundesministerium im Bundesgesetzblatt.
Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die Ihre Ausbildung zwischen dem 01.01. und dem 31.12.2026 beginnen, steigt die
Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr um knapp 6,2 %.

Damit gelten folgende monatliche Mindestvergütungen:

  • 724 € im ersten Ausbildungsjahr;
  • 854 € im zweiten Ausbildungsjahr;
  • 977 € im dritten Ausbildungsjahr;
  • 1014 € im vierten Ausbildungsjahr.

Die Mindestausbildungsvergütung gilt seit 2020 und ist eine gesetzlich festgelegte Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung. Im Jahr 2025 liegt der Satz im ersten
Ausbildungsjahr noch bei 682 €.

Eine negative Abweichung von der Mindestausbildungsvergütung kann jedoch durch einen Tarifvertrag erfolgen. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Ausbildungsvergütung, die für ihre Branche und Region geltenden tarifliche Höhe um maximal 20 % unterschreiten darf. Das BBiG sieht vor,
dass die Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr jährlich angepasst wird. Sie richtet sich nach der Steigerung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen in
den beiden vorangegangenen Jahren. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des ersten
Ausbildungsjahres. Sie betragen 18 % für das zweite, 35 % für das dritte und 40 % für das vierte Ausbildungsjahr.

Seit 2023 nimmt das BIBB die turnusmäßige der Mindestausbildungsvergütung vor. Auswertungen zur Entwicklung der Höhen der Ausbildungsvergütungen zeigen, dass seit Fortschreibung der Einführung der Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2020 für 3 bis 4 % der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse im ersten Ausbildungsjahr eine Vergütung in Höhe der Mindestausbildungsvergütung vereinbart worden ist. Dabei variiert der Anteil der Verträge auf Höhe der Mindestausbildungsvergütung sowohl zwischen Branchen, jeweiligen
Ausbildungsberufen sowie den Regionen stark.

Die Auswertungen zeigen auch, dass der Großteil der Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung deutlich oberhalb der Mindestausbildungsvergütung erhält. So erhielten im Jahr 2024 nach Auswertung des BIBB die Auszubildenden in tarifgebundenen Betrieben über alle Ausbildungsjahre hinweg im Durchschnitt eine Ausbildungsvergütung von 1.133 € brutto im Monat. Auch hier zeigen sich in der breiten Masse erhebliche Abweichungen vom Durchschnittswert, je nach Region und Ausbildungsberuf.

 

Weitere Informationen zu der Auswertung durch das BBIB finden sie hier:

 

13.11.2025

Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen e.V.

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