Durch eine aktuelle Rechtsänderung können landwirtschaftliche Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) nun als eingetragene GbR (eGbR) in das Gesellschaftsregister aufgenommen werden.
Wird eine solche Eintragung vorgenommen, muss der betroffene Betrieb diese Änderung unverzüglich der zuständigen Bewilligungsstelle melden.
Erforderliche Unterlagen für die Mitteilung:
- Beschluss der GbR über die Eintragung als eGbR
- Registriernummernantrag (bestehend aus Vorblatt und Anlage 3)
Bitte nehmen Sie die Mitteilung zeitnah vor, um Verzögerungen bei Bewilligungen oder Prämienzahlungen zu vermeiden. Sollten Sie Unterstützung bei der Ummeldung brauchen, melden Sie sich bitte.
25.08.2025