In den letzten Wochen gab es Irritationen zum Ende des Mulchverbots auf Brachen nach ÖR 1a; dieser wurde auf den 01.09. datiert. Dies stimmt nicht, das Datum wurde korrigiert:
Das Mulchverbot endet also wie im letzten Jahr am 15.08.!
Freiwillige Blühstreifen nach Ökoregelung 1b (Aussaat bis 15.05.):
Ab Aussaatdatum bis 31.12. sind sämtliche Pflegemaßnahmen verboten. Auch das Schlegeln!
Schlegeln frühestens ab 01.01.2026 möglich. Eine Sommerung darf danach angebaut werden.
Wenn eine mehrjährige Mischung geplant ist (Aussaat 2025 und Beibehaltung in 2026), darf im zweiten Jahr nach dem 1.9. die Aussaat von Kulturen erfolgen, die erst im Folgejahr zur Ernte führen. Die Aussaat von Wintergerste und Winterraps ist aber bereits ab dem 15.8. möglich. Mulchen ist im zweiten Jahr nach dem 15.8. zulässig.
Achtung: richMge Saatenmischung erforderlich!
BF 1 – strukturreicher Blühstreifen mit jährlicher Aussaat auf 50-70 % der Fläche
- Pflegemaßnahmen sowie das Befahren sind nach der Aussaat bis zur neuen Aussaat verboten! Es darf also im Herbst nicht geschlegelt werden.
- 100 % Winterruhe.
- Schlegeln ist nur unmiPelbar vor der Bodenbearbeitung und der Aussaat zulässig und nur auf dem Teilbereich, der neu bestellt werden soll. Der Bereich mit der längsten Bodenruhe muss dabei neu bestellt werden.
- Bei einem Wechsel der Blühfläche muss eine Winterruhe bis zum 14.02. eingehalten werden.
- Jegliches befahren oder gar eine Nutzung der Blühstreifen ist untersagt.
01.07.2025