Mulchen und Nutzung von stillgelegten Flächen nach GLÖZ 8

Das Mulchen/Schlegeln und Mähen von stillgelegten Flächen nach GLÖZ 8 ist im Rahmen der derzeitigen GAP vom 1. Januar bis 31. März und dann erst wieder ab dem 16.08. bis zum 15. November erlaubt. Diese Pflegeverpflichtung (Schlegeln, Mulchen,…) besteht nicht mehr jährlich, sondern jetzt mindestens alle zwei Jahre.

Ein Umbruch der Bracheflächen und eine Aussaat/Pflanzung von Kulturen, die erst im Folgejahr zur Ernte führen (Wintergetreide wie Winterweizen, Winterroggen,…) darf ab dem 01.09. erfolgen. Ab diesem Termin ist auch die Beweidung der Bracheflächen mit Schafen oder Ziegen sowie die Neuansaat einer Brache auf einer Altbrache möglich.

Ein Umbruch zur Vorbereitung der Einsaat von Winterraps und Wintergerste ist bereits ab dem 16.08. erlaubt.

Autor: Landberatung Land Hadeln e.V.

09.07.2024

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