Um das heranwachsende Kind zu schützen, sollen werdende Mütter ihre Schwangerschaft sobald wie möglich beim Arbeitgeber mitteilen. Erst dann kann und muss er sich um die Bewertung ihrer bisherigen Tätigkeiten kümmern und die Schwangerschaft der staatlichen Arbeitsschutzbehörde melden.

 

Wenn Sie schwanger sind, hat Ihr Arbeitgeber im Unternehmen einige Vorschriften zu beachten, die speziell für werdende Mütter gelten.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 1. Januar 2018 sollen Nachteile für Frauen durch Schwangerschaft oder Stillzeit im Berufsleben verhindert werden.

Geltungsbereich

Der Mutterschutz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen.

 

 

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06.11.2025 13-15Uhr: Online-Vortrag: „Das Mutterschutzgesetz – Hilfestellung für Betriebe der Grünen Branche“

 

16.10.2025

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)