Seit einiger Zeit ist die Blauzungenkrankheit in Niedersachsen ausgebrochen. In immer mehr Betrieben sind Muttertiere betroffen und verendet. Was ist in diesen Fällen in Bezug auf die beantragte gekoppelte Mutterschaf- und ziegenprämie zu tun?

Für die gekoppelte Fördermaßnahme Direktzahlungen für Mutterschafe und -ziegen 2024 (ZSZ) bedeutet es, dass Schaf- und Ziegenbetriebe, die mit der Blauzungenkrankheit Probleme haben und bei denen Antragstiere vor Ende des Haltungszeitraumes (15.05. -15.08.) verenden, als ein Fall höherer Gewalt anerkannt werden können. Die Förderung des jeweiligen Tieres bleibt dann erhalten. Diese nachgewiesen an Blauzungenkrankheit verendeten Tiere müssen dann nicht in ANDI (Agrarförderung Niedersachsen digital) für den Prämien-Antrag abgemeldet oder ersetzt zu werden.

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Autor: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

30.07.2024