N-/P-reduzierte Milchkuhfütterung

Ab dem Düngejahr 2026 kann ein Stickstoff- (N) und Phosphor- (P) reduziertes Fütterungsverfahren bei der Nährstoffausscheidung von Milchkühen berücksichtigt werden. Bei der Umsetzung eines solchen Verfahrens ist eine genaue und nachvollziehbare Dokumentation gefordert. Insbesondere bei einer Anpassung im Laktationsverlauf und unter Berücksichtigung betriebsindividueller Daten ist eine präzise Aufzeichnung notwendig.

Das DLG-Merkblatt 444 behandelt diese Thematik und zeigt auf wie dieses Fütterungskonzept verständlich im Rahmen der düngerechtlichen Dokumentation darzustellen ist. Die Daten sind relevant für die Berechnung der 170 kg N-Grenze und besonders effizient, wenn die Fütterung an den Laktationsverlauf angepasst wird. Durch die geringer Stickstoffausscheidung sinkt auch die Ammoniakemission, was ein weiterer positiver Aspekt ist, um auf diese nachhaltige Fütterung umzusteigen. Falls ein Betrieb auf die N-/P-reduzierte Fütterung umsteigen möchte, muss er diese Entscheidung schon zu Beginn des Kalenderjahres treffen, um eine lückenlose Aufzeichnung für das einzelbetriebliche Nährstoffmanagement vorweisen zu können.

 

Folgende Unterlagen sind für eine N- und P-reduzierte Fütterung nachzuweisen (DLG-Blatt 444):

  1. Betriebsindividuelle Futteranalysen (Grobfuttermittel > 2,5 kg TM/Tagesration; bei kleineren Grobfuttermengen ist eine TM-Bestimmung vorzunehmen und die tabellierten Nährstoffgehalte umzurechnen)
  2. Rationsberechnungen für unterschiedliche Grobfuttermittel, differenziert nach Leistung und Laktation (hierbei dürfen bestimmte XP- und P-Gehalte (siehe DLG-Blatt 444) unter Berücksichtigung der Leistung und Betonung der Ration nicht überschritten werden)
  3. Ergebnisse der monatlichen Milchleistungsprüfung und/oder die Untersuchungsergebnisse der abgelieferten Milch von der Molkerei (Harnstoffjahresmittel <200mg/kg Milch)
  4. Energiekorrigierte Milchmenge (ECM) als Jahreserzeugung bzw. als tierindividuelle Tagesleitung
  5. Mindestens viermal jährlich Dokumentationen über die vorgelegten Futtermittel und die abgefahrenen Futterreste durch Rückwaage aufzeichnen (Stichproben dienen als Tageswerte bzw. Wochenmittelwert/Tier und können zur Plausibilisierung der berechneten Ration herangezogen werden)
  6. Eine Futterberatung zur Erstellung von N- und P-reduzierten Ration ist empfohlen, auch damit die Dokumentationspflicht erfüllt wird.

 

Eine Nutzung der N- und P-reduzierten Fütterungen ist durch die neuen Richtwerte mit einem relativ hohen Aufwand verbunden, dass sollte bei der Überlegung bei einer Umstellung berücksichtigt werden. Bei einer Kontrolle müssen alle oben genannten Punkte erfüllt und vorgelegt werden.

 

26.01.2026

Landberatung Gifhorn-Wolfsburg

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