Nachteilsausgleich für Gewässerrandstreifen im Rahmen des niedersächsischen Weges kann für 2023 bis 31.03.2025 beantragt werden. Weiterführende Informationen und Antragsformulare gibt es auf der Homepage der LWK (www.lwk-niedersachsen.de, Webcode 01040376).

 

 

Landberatung Schaumburg e.V.

24.03.2025