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Nachweis von Kennarten bei ÖR5 und GN5

Teilnehmer der Grünlandförderungen Ökoregelung 5 (ÖR 5, 4 Kennarten) und der Agrarumweltmaßnahme AUKM GN 5 (6/8 Kennarten) müssen für jeden beantragten Schlag die erforderlichen Kennarten nachweisen und protokollieren.
Mit der FotoApp FANi können Fotos von den Kennarten für die o.a. Maßnahmen auf den betroffenen Schlägen mit der Funktion „Vorab Dokumentation“ angefertigt und für Prüfungen als Nachweis gespeichert werden. Dieses Jahr sollen bei Stichprobenkontrollen FANI-App-Fotos angefordert werden.

Unabhängig davon sind die Kennarten auf einem Kartierungsbogen wie folgt zu dokumentieren:
Die Anzahl der Kennarten müssen auf jeder Hälfte der längsten möglichen Geraden, die die betreffende Fläche quert und in zwei etwa gleich große Teile teilt, vorgefunden werden. Bei außergewöhnlichen Flächenzuschnitten kann eine gebogene Linie festgelegt werden. Kennarten auf den ersten 3 m vom Rand des Schlages bleiben dabei unberücksichtigt.
Bei Pflanzenschutzmaßnahmen ist die Gebrauchsanleitung zu beachten!/ Weitergabe u. Nachdruck nicht gestattet!
Die Kartierung muss bis zum 30.06.2024 erfolgen!
– GN 5-Teilnehmer müssen die Kartierungsbögen bei der Bewilligungsstelle einreichen! (bis 30.06.)
– ÖR 5-Teilnehmer müssen den Kartierungsbogen auf dem Betrieb vorhalten.
Der Kartierungsbogen kann von der Internetseite des SLA heruntergeladen werden:

unter „Anlage K – Erfassung der Kennarten ÖR 5 und GN 5“

Autor: Landberatung Schaumburg e.V.

07.06.2024

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