Zum 01.08.2025 wird die neue Regelung im Ausbildungsberuf Fachpraktiker/ Fachpraktikerin Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen in Niedersachsen eingeführt. Sie richtet sich an Menschen mit Unterstützungsbedarf, die Freude an einer sinnstiftenden praktischen Tätigkeit haben.

 

Die bundesweit gültige Ausbildungsverordnung im Bezugsberuf Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin ist 2020 in Kraft getreten. Daraufhin wurde die Musterausbildungsregelung für alle Bundesländer im Ausbildungsberuf Fachpraktiker/ Fachpraktikerin Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen entwickelt und 2024 veröffentlicht. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat die Regelung nun umgesetzt, so dass der Start zum neuen Ausbildungsjahr erfolgt.

 

Was ist neu?

 

Wer kann die Ausbildung absolvieren?
Voraussetzung für die dreijährige Ausbildung ist die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs vom Fachdienst der zuständigen Agentur für Arbeit. Es wird ein Gutachten erstellt, wonach eine förderfähige Ausbildung gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz möglich ist.

 

Wo gibt es Arbeitsplätze?

Fachpraktiker/ Fachpraktikerinnen Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen finden ihre zukünftigen Arbeitsplätze überwiegend in Großhaushalten wie Seniorenheimen, in Kitas, bei Dienstleistungsunternehmen oder Reinigungsdiensten und in Wäschereien.
Nach Anleitung erbringen sie selbstständig hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen. Nach den Erfahrungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sehr gut.

 

 

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27.05.2025

Landwirtschaftskammer Niedersachsen