Kitzrettung & Grünlandmahd

Mit Beginn der ersten Grünlandschnitte gilt eine erhöhte Sorgfaltspflichtbeim Artenschutz. Die Kontrolle der Flächen vor der Mahd ist verpflichtend und sollte dokumentiert werden (z. B. Drohneneinsatz oder Abstimmung mit Jagdpächtern).

Bundesförderprogramm Drohnen zur Rehkitzrettung 2026 – Hinweis für Ihr Netzwerk

Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Bundes wird auch 2026 die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung gefördert. Ziel ist es, Wildtiere – insbesondere Rehkitze – vor dem Mähtod zu schützen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) stellt dafür in diesem Jahr 2,1 Millionen Euro bereit. Pro geförderter Drohne wird ein Festbetrag von 3.000 €gewährt.

Wichtig: Als landwirtschaftlicher Betrieb sind Sie selbst nicht antragsberechtigt. Die Förderung richtet sich ausschließlich an eingetragene Vereine – etwa Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen oder Kitzrettungsvereine, die den Schwerpunkt Rehkitzrettung satzungsgemäß nachweisen können.

Falls Sie jedoch in Ihrem Umfeld Kontakt zu Jagdvereinen oder ähnlichen Organisationen haben, lohnt es sich, auf dieses Programm hinzuweisen – denn die Antragsfrist läuft bereits und endet am 30. Juni 2026.

Folgendes sollten Interessierte wissen:

  • Der Antrag muss vor dem Kauf der Drohne gestellt und bewilligt sein
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über: foerderportal.bund.de
  • Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag sind bis zum 30.09.2026 einzureichen
  • Die Auszahlung erfolgt bis spätestens 31.12.2026

 

11.05.2026

Landwirtschaftliche Unternehmensberatung Harburg e.V.