Landwirtschaftliche Betriebe sollen ebenso wie verarbeitende und vermarktende Unternehmen regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse mehr an der Wertschöpfungskette ihrer Produkte teilhaben. Kurz gesagt, sie sollen beispielsweise durch direkte Vermarktungsmöglichkeiten höhere Erzeugerpreise für ihre Produkte erzielen. Über die jetzt veröffentlichte Richtline „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ stehen hierfür in diesem Jahr 2,1
Millionen Euro zur Verfügung. Ab sofort können bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) Anträge über die Internetseite  gestellt werden. Antragsstichtag für die neue Fördermaßnahme ist der 15. August dieses Jahres. Förderanträge sind bis zu diesem Datum bei der LWK einzureichen. Die geförderten Projekte müssen spätestens bis Ende des Jahres 2025 fertiggestellt und abgerechnet sein.

 

Hier lesen Sie die komplette Pressemitteilung des Niedersächsisches Ministerium für 
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Autor: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

23.07.2024