In Niedersachsen sind für alle Agrarumweltmaßnahmen nur Folgeanträge möglich. Lediglich für BV1, ökologischer Landbau können auch Erst- und Neuanträge gestellt werden. Folgeanträge (F) sind Anträge für einen Flächenzuwachs der bestehenden Verpflichtung um bis zu 50 %. Die Laufzeit verändert sich hierbei nicht und muss mindestens noch zwei Jahre betragen (Ausnahme BV1, noch 1 Jahr).
Die Antragsfrist für Auszahlungsanträge und Neuanträge der AUKM endet am 15.05. Die Anträge sind über ANDI zu stellen, weitere Dokumente werden von ANDI generiert und sind entsprechend auszufüllen.
Für alle Anträge gilt eine Bagatellgrenze von 250 €/Jahr. Der Verpflichtungszeitraum der jeweiligen Maßnahmen beginnt grundsätzlich am 01.01. des Folgejahres und endet am 31.12. des letzten Verpflichtungsjahres, inklusive abweichender Regelungen bei einzelnen Maßnahmen. Neben lagegenauen Maßnahmen (die identische Fläche betreffend) gibt es auch rotierende Maßnahmen, die jährlich den Standort wechseln können, aber nicht müssen. AUKM sind grundsätzlich freiwillige Maßnahmen und können jederzeit reduziert oder zurückgezogen werden; in laufenden Verpflichtungen kann es aber ggf. zu Rückforderungen kommen. Bei Hof oder Betriebsübergaben/-zusammenschlüssen die Anlage 7a, Anzeige des Bewirtschafterwechsels während des Verpflichtungszeitraumes nicht vergessen.
Weitere Informationen diesbezüglich unter: www.aum.niedersachsen.de.
Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e.V.
19.03.2025