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Nmin-Proben

Für die Erstellung der Düngebedarfsermittlung wurden von der Düngebehörde die 5-jährigen Durchschnittsrichtwerte
veröffentlicht. Diese sind, wenn die aktuellen Richtwerte vorliegen durch diese zu tauschen (bei mehr als 10 kg N/ha Abweichung vom 5-jährigen Mittelwert).
In den sog. Roten Gebieten sind verpflichtend eigene Nmin-Proben zu nehmen.
So können, nach dem unten gezeigten Schema (Quelle: Düngebörde) Bewirtschaftungseinheiten gebildet
werden. So ist dann z.B. bei gleicher Hauptbodenart (z.B. L ) für Winterraps nur eine Probe erforderlich.

Das Schema der Landwirtschaftskammer Niedersachsen finden Sie dazu hier

Außerdem sind auch die frühesten Probenahmetermine geregelt:
Winterungen: 01.01.
Frühe Sommerungen: 15.02.
Späte Sommerungen: 15.03.
Die Hinweise für die Nmin-Probenahme in roten Gebieten gelten auch für die Probenahme eigener
Nmin-Werte in den übrigen Gebieten (grüne Gebiete).

Autor: Landberatung Harzvorland e. V.

27.02.2024

  • aus dem Rundschreiben 03-2024 der Landberatung Harzvorland e.V.

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