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Nmin-Richtwerte 2024

 

Die ersten Nmin-Ergebnisse zu den Winterungen sind veröffentlicht.

Die Nmin-Werte sind im Rahmen der Düngeverordnung ein wesentlicher Bestandteil zur Ermittlung des N-Düngebedarfs. Bei der N-Düngebedarfsermittlung ist der Nmin-Gehalt in der durchwurzelbaren Bodenzone von 0-90 cm im Boden vom N-Bedarfswert der jeweiligen Kultur abzuziehen.

Für Betriebsflächen in Roten Gebieten ist eine Nmin-Probenahme  verpflichtend. Eine Verwendung der Nmin­-Richtwerte ist ausgeschlossen.

Ausnahmen bestehen für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittiges Feldfutter, sowie weiter Kulturen. Eine Auflistung finden Sie im FAQ (Für welche Kulturen muss kein Nmin-Wert bei der DBE berücksichtigt werden?).

Sollten im Rahmen der Vorplanung die 5-jährigen Mittelwerte verwendet worden sein, sind für die eigentliche N-Düngebedarfsermittlung die aktuellen Nmin-Werte zu verwenden, wenn diese mehr als 10 kg Nmin/ha vom 5-jährigen Mittelwert abweichen.

06. März 2024: Die vergangenen Wochen und Monate waren geprägt von langanhaltenden Regenfällen, sodass die landwirtschaftlichen Flächen überwiegend nicht befahrbar waren. Insbesondere auf schweren Böden dauert dieser Zustand noch an. Für die Region Nord-West Niedersachsen ist die Probenahme zu den Winterungen jedoch abgeschlossen. Die Werte liegen wie erwartet unterhalb der 5-jährigen Mittelwerte, vor allem im BKR 52 „Marschen, Tonböden“ ergeben sich starke Abweichungen.

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Autor: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

12.03.2024

Anmerkung der Redaktion: Die neuen Werte sind in näon eingepflegt

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